LG Berlin - 20.04.1998 (17 O 219/97) - DRsp Nr. 1999/1861
LG Berlin, vom 20.04.1998 - Aktenzeichen 17 O 219/97
DRsp Nr. 1999/1861
Die erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung ergibt sich hier aus: - zeitnahen Schlüsselkopien - finanziellen Schwierigkeiten des Versicherungsnehmers - Verkaufsabsichten vor "Diebstahl" - Wegfahrsperre mit Wechselcode.