Der Kl. war als Leasingnehmer vom Unfall des geleasten Fahrzeugs betroffen; der Leasingvertrag hatte ihn zum Abschluß einer Vollkaskoversicherung verpflichtet; Ansprüche gegen Schädiger und Versicherer nach etwaigen Unfällen waren im voraus an den Leasinggeber abgetreten worden; zur Geltendmachung solcher Ansprüche blieb der Kl. ermächtigt; er nahm dafür anwaltliche Hilfe in Anspruch.
Anwaltskosten aus außergerichtlicher Schadensregulierung in Verhandlungen mit dem Kaskoversicherer vgl. ferner ES Kfz-Schaden G-3/2, ES Kfz-Schaden G-3/6, ES Kfz-Schaden G-3/7.
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