LG Bielefeld - 26.05.1995 (22 O 3/95) - DRsp Nr. 1996/3995
LG Bielefeld, vom 26.05.1995 - Aktenzeichen 22 O 3/95
DRsp Nr. 1996/3995
Mitglieder einer Musikgruppe, die regelmäßig Konzerte geben, sind Mitunternehmer. § 636RVO ist auf das Haftungsverhältnis von Mitunternehmern untereinander anwendbar. Bei einer Fahrt der Musikgruppe zu einem Konzert handelt es sich nicht um eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr.