LG Chemnitz - Beschluß vom 22.04.1998 (1 Qs 63/98) - DRsp Nr. 1999/10073
LG Chemnitz, Beschluß vom 22.04.1998 - Aktenzeichen 1 Qs 63/98
DRsp Nr. 1999/10073
Werden der Staatskasse im Urteil nur die Verfahrenskosten auferlegt, so kann dies, auch im Falle eines Freispruchs nach § 467 Abs. 1StPO, nicht dahingehend ausgelegt werden, daß damit auch die notwendigen Auslagen des Betroffenen gemeint sind.