LG Dessau - Beschluß vom 28.08.1998 (2 Qs 232/98) - DRsp Nr. 1999/1867
LG Dessau, Beschluß vom 28.08.1998 - Aktenzeichen 2 Qs 232/98
DRsp Nr. 1999/1867
Kraftfahrzeuge der Klasse 5 können von der vorläufigen Fahrerlaubnisentziehung ausgenommen werden, wenn der Täter eine Ersttrunkenheitsfahrt mit seinem privaten Pkw begangen hat und nicht zu befürchten ist, daß er auch mit einem Traktor eine private Fahrt unternimmt.