LG Dresden - Urteil vom 06.10.1998 (15 S 0188/98) - DRsp Nr. 1999/10075
LG Dresden, Urteil vom 06.10.1998 - Aktenzeichen 15 S 0188/98
DRsp Nr. 1999/10075
Der Ersatz von Rettungskosten bei drohendem Zusammenstoß mit Haarwild kann nicht allein mit dem Hinweis auf die Gefahr des Mißbrauchs durch den Versicherungsnehmer grundsätzlich abgelehnt werden. Entscheidend ist danach, ob die ernsthafte Möglichkeit einer vom Auftauchen des Wildes unabhängigen anderen Ursache für den Verkehrsunfall und der hierdurch bedingten Schäden gegeben ist.