LG Essen vom 02.05.1988
6 O 566/87
Normen:
BGB § 839 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 425

LG Essen - 02.05.1988 (6 O 566/87) - DRsp Nr. 1994/14513

LG Essen, vom 02.05.1988 - Aktenzeichen 6 O 566/87

DRsp Nr. 1994/14513

Bei einer an der Kreuzung stehenden Signallampe, die aus mehreren Ampeln besteht und den Verkehr in verschiedenen, einander "feindlichen" Fahrtrichtungen regelt, müssen alle Lichtzeichen, die von ihr ausgehen, im Zusammenhang gesehen werden. Widersprechen sie einander, so sind alle falsch und damit rechtswidrig.

Normenkette:

BGB § 839 ;
Fundstellen
DAR 1988, 425