LG Essen - Urteil vom 18.04.1991
14 S 7/91
Normen:
AKB § 2 Abs. 2b ; VVG § 6 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
VersR 1992, 566

LG Essen - Urteil vom 18.04.1991 (14 S 7/91) - DRsp Nr. 1994/14506

LG Essen, Urteil vom 18.04.1991 - Aktenzeichen 14 S 7/91

DRsp Nr. 1994/14506

Ein Regreß des Versicherers aufgrund der Regelung des § 2 Abs. 2b AKB ist ausgeschlossen, wenn die Überlassung an den unberechtigten Fahrer für den Eintritt des Schadens ohne Auswirkung geblieben ist; dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Unfall für den Fahrer ein unabwendbares Ereignis i.S.d. § 7 Abs. 2 StVG war.

Normenkette:

AKB § 2 Abs. 2b ; VVG § 6 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen
VersR 1992, 566