LG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.06.1989 (2/5 O 436/88) - DRsp Nr. 1994/14558
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.06.1989 - Aktenzeichen 2/5 O 436/88
DRsp Nr. 1994/14558
Der Anspruch auf Ersatz von Mietwagenkosten entfällt, wenn dem Unfallgeschädigten zuzumuten ist, die Benutzbarkeit des Unfallfahrzeugs durch eine Notreparatur von kurzer Dauer (hier: Auswechseln eines Rades mit einem Zeitbedarf von einer halben Stunde) wiederherzustellen.