LG Fulda - Urteil vom 13.01.1989 (4 O 315/88) - DRsp Nr. 1994/14611
LG Fulda, Urteil vom 13.01.1989 - Aktenzeichen 4 O 315/88
DRsp Nr. 1994/14611
Wann die Unzurechnungsfähigkeit erst - zusätzlich zu genossenem Alkohol - auf der Einnahme von Medikamenten beruht, liegt grobe Fahrlässigkeit vor; denn auf den Beipackzetteln der in Betracht kommenden Tabletten wird auf die entsprechenden Gefahren hingewiesen.