LG Gera - Beschluß vom 27.07.1998
561 Js 7617/97-4 Ns
Normen:
StPO §§ 44, 45 ;
Fundstellen:
VRS 95, 377

LG Gera - Beschluß vom 27.07.1998 (561 Js 7617/97-4 Ns) - DRsp Nr. 1999/1874

LG Gera, Beschluß vom 27.07.1998 - Aktenzeichen 561 Js 7617/97-4 Ns

DRsp Nr. 1999/1874

1. Sofern sich aus der Art des Anwaltsverschuldens und dem bisherigen Verfahrensgang ergibt, daß der Angekl. von der Versäumung der Frist keine Kenntnis hat, bedarf es in dem Wiedereinsetzungsgesuch keiner Darlegung über den Zeitpunkt des Wegfalls des Hindernisses. 2. Zur Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen, die auf eigenen Handlungen, Unterlassungen oder Wahrnehmungen des Verteidigers beruhen, genügt bereits dessen einfache schriftliche Erklärung, auch wenn sie nicht "anwaltlich versichert wird.

Normenkette:

StPO §§ 44, 45 ;
Fundstellen
VRS 95, 377