LG Gera - Urteil vom 20.04.1998 (6 O 3003/97) - DRsp Nr. 1999/1875
LG Gera, Urteil vom 20.04.1998 - Aktenzeichen 6 O 3003/97
DRsp Nr. 1999/1875
§ 42 Abs. 6 Nr. 1 d) StVO verbietet Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Zügen, die länger als 7 m sind, auf einer Fahrbahn mit 3 Richtungsfahrstreifen (vorliegend einer BAB) die Benutzung des äußersten linken Fahrstreifens.