LG Gießen - 20.06.1988 (7 T 137/88) - DRsp Nr. 1994/14620
LG Gießen, vom 20.06.1988 - Aktenzeichen 7 T 137/88
DRsp Nr. 1994/14620
Die Bearbeitungszeit eines Haftpflichtversicherers beträgt in der Regel drei bis vier Wochen. Bei falschen Angaben des Geschädigten - etwa zum Fahrer - jedoch entsprechend länger.