LG Gießen - Urteil vom 03.02.1988
1 S 558/87
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
DAR 1988, 424

LG Gießen - Urteil vom 03.02.1988 (1 S 558/87) - DRsp Nr. 1994/14621

LG Gießen, Urteil vom 03.02.1988 - Aktenzeichen 1 S 558/87

DRsp Nr. 1994/14621

1. Es liegt kein voreiliger Verkauf des total beschädigten Fahrzeuges vor, wenn der Geschädigte es nach Schätzung des Restwertes durch den Sachverständigen verkauft und den geschätzten Restwert erzielt. 2. Die Haftpflichtversicherung des Schädigers hat keinen Anspruch darauf, daß ihr der Geschädigte das Restfahrzeug zur Verwertung überläßt.

Normenkette:

BGB § 249 ;

Hinweise: