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Rechtsprechung
1988
Sonstige
Sonstige
LG
LG Hagen
LG Hagen vom 23.09.1988
11 S 312/88
Normen:
BGB
§
249
, §
254
Abs.
2
;
Fundstellen:
ZfS 1988, 384
LG Hagen - 23.09.1988 (11 S 312/88) - DRsp Nr. 1994/14641
LG Hagen,
vom 23.09.1988
- Aktenzeichen 11 S 312/88
DRsp Nr. 1994/14641
Der Geschädigte kann die Restwerte auf Gutachtenbasis verkaufen. Er ist nicht verpflichtet, diese dem Haftpflichtversicherer vorher anzubieten.
Normenkette:
BGB
§
249
, §
254
Abs.
2
;
Fundstellen
ZfS 1988, 384
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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