LG Hagen - Beschluß vom 16.11.1998 (41 Qs 124/98) - DRsp Nr. 1999/10086
LG Hagen, Beschluß vom 16.11.1998 - Aktenzeichen 41 Qs 124/98
DRsp Nr. 1999/10086
Dem Terminsverlegungsantrag wegen Verhinderung des Verteidigers ist stattzugeben, wenn der Betroffene seine Täterschaft hinsichtlich einer nicht schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit bestreitet und es daher auf seine Identifizierung in der Hauptverhandlung ankommt.