LG Hamburg - 18.09.1998 (306 O 152/98) - DRsp Nr. 1999/5664
LG Hamburg, vom 18.09.1998 - Aktenzeichen 306 O 152/98
DRsp Nr. 1999/5664
Nach § 10StVO muß ein Radfahrer, der von anderen Straßenteilen - hierzu gehört auch der Gehweg - in die Fahrbahn einfahren will, sich so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.