Der Wagen der Kl. gehört zur Hubraumklasse 5. Da die Kl. keinen billigeren Mietwagen in Anspruch genommen hat, ist nach dieser Hubraumklasse abzurechnen. Ausgehend von einer täglichen Durchschnittsfahrleistung des Mietwagens von gut 149 km sind demnach als Eigenersparnis nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer 20 % abzusetzen (Fortschreibung der Eigenersparnistabelle nach VGT 1975 S. 9 [vgl. Anhang III]; vgl. auch Jordan, VGT 1975, S. 201 [237 ff., 254]). Dabei ist vom Nettobetrag der Mietwagenrechnung auszugehen.
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