LG Hanau - Beschluß vom 15.03.1988 (3 Qs 52/88) - DRsp Nr. 1994/14700
LG Hanau, Beschluß vom 15.03.1988 - Aktenzeichen 3 Qs 52/88
DRsp Nr. 1994/14700
Kann lediglich eine Untersuchung nach der gaschromatischen Methode zur Alkoholbestimmung durchgeführt werden, liegt die Annahme nahe, daß der Tatrichter einen bestimmten Blutalkoholwert für den Verfallzeitpunkt nicht wird feststellen können.