LG Hannover - 18.06.1998 (3 S 374/97) - DRsp Nr. 1999/1885
LG Hannover, vom 18.06.1998 - Aktenzeichen 3 S 374/97
DRsp Nr. 1999/1885
1. Dem Haftpflichtversicherer des Schädigers ist Gelegenheit zu geben, die Restwertbewertung laut Sachverständigengutachten zu überprüfen, um gegebenenfalls ein höheres Erlösangebot zu vermitteln. 2. Veräußert der Geschädigte die Fahrzeugreste vorzeitig, liegt ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor.