LG Hannover - Urteil vom 03.06.1998 (1 S 183/97) - DRsp Nr. 1999/1886
LG Hannover, Urteil vom 03.06.1998 - Aktenzeichen 1 S 183/97
DRsp Nr. 1999/1886
Leistet ein Haftpflichtversicherer aufgrund einer in einer außergerichtlichen Schadensabrechnung vorgenommenen Schadensabrechnung unter Zugrundelegung dort angenommener Haftungsquoten, liegt hierin weder ein Anerkenntnis bezüglich der Haftungsquote noch hinsichtlich einzelner Schadenspositionen.