LG Hannover - Urteil vom 17.02.1998 (17 O 264/97) - DRsp Nr. 1998/18189
LG Hannover, Urteil vom 17.02.1998 - Aktenzeichen 17 O 264/97
DRsp Nr. 1998/18189
Verschweigt der Versicherungsnehmer, dessen Fahrzeug entwendet worden ist, dem Versicherer trotz entsprechender Nachfrage, daß das entwendete Fahrzeug kurz vor dem Diebstahl in einem Anzeigenblatt zum Verkauf angeboten worden ist, und verneint er eine Veräußerungsabsicht, so ist die Versicherung gem. § 7 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3, Abs. 5 Nr. 4AKB i. V m. § 6 Abs. 3VVG von der Verpflichtung zur Leistung frei.