LG Heilbronn - Urteil vom 22.01.1998 (6 S 347/96 HA) - DRsp Nr. 1998/18193
LG Heilbronn, Urteil vom 22.01.1998 - Aktenzeichen 6 S 347/96 HA
DRsp Nr. 1998/18193
1. Eine anstoßbedingte Geschwindigkeitsänderung eines Fahrzeuges nach einem Auffahrunfall von allenfalls 5 km/h ist aus technischer Sicht nicht geeignet, Verletzungen der Halswirbelsäule von Insassen des Fahrzeuges herbeizuführen. 2. Die biomechanische Belastungsgrenze, ab der es durch Hyperflexion der Wirbelsäule zu HWS-Schleudertraumen kommen kann, ist bei 5 g zu suchen. Derartige Werte können bei Differenzgeschwindigkeiten unter 8 km/h nicht angenommen werden.