LG Kassel - Urteil vom 19.11.1998 (1 S 384/98) - DRsp Nr. 1999/10097
LG Kassel, Urteil vom 19.11.1998 - Aktenzeichen 1 S 384/98
DRsp Nr. 1999/10097
Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) ist in § 7 V Abs. 2AKB lediglich ein Beispiel für die Möglichkeit erhöhter Leistungsfreiheit des Versicherers bei vorsätzlicher Verletzung der Aufklärungspflicht. Voraussetzung dafür ist ein besonders schwerer Fall der Unfallflucht, der sich vom Normalfall einer Unfallflucht deutlich abhebt.