LG Kempten - Beschluß vom 02.03.1999 (2 Qs 70/99) - DRsp Nr. 1999/10099
LG Kempten, Beschluß vom 02.03.1999 - Aktenzeichen 2 Qs 70/99
DRsp Nr. 1999/10099
Relative Fahruntüchtigkeit liegt nur vor, wenn eine BAK unter den absoluten Grenzwerten festgestellt ist und erst weitere Umstände erweisen, daß der Alkoholgenuß zur Fahruntüchtigkeit geführt hat.