LG Kiel vom 20.05.1998
5 S 85/97
Normen:
VVG § 67 Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1998, 1184
VersR 1999, 705

LG Kiel - 20.05.1998 (5 S 85/97) - DRsp Nr. 1999/10101

LG Kiel, vom 20.05.1998 - Aktenzeichen 5 S 85/97

DRsp Nr. 1999/10101

Eine analoge Anwendung des § 67 Abs. 2 VVG ist geboten, wenn der Versicherungsnehmer seinen Vater beerbt, der den Unfall alkoholbedingt verursachte und der weder zum Zeitpunkt des Unfalls noch danach mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gelebt hatte. Eine zuvor getroffene Vereinbarung zwischen dem Vater als Schädiger und dem Versicherer über die teilweise Rückzahlung der an den Sohn erbrachten Versicherungsleistung in Raten sowie die Erbringung der Hälfte der Raten vor dem Erbfall steht dem nicht entgegen.

Normenkette:

VVG § 67 Abs. 2 ;
Fundstellen
NJW-RR 1998, 1184
VersR 1999, 705