LG Kiel - 20.05.1998 (5 S 85/97) - DRsp Nr. 1999/10101
LG Kiel, vom 20.05.1998 - Aktenzeichen 5 S 85/97
DRsp Nr. 1999/10101
Eine analoge Anwendung des § 67 Abs. 2VVG ist geboten, wenn der Versicherungsnehmer seinen Vater beerbt, der den Unfall alkoholbedingt verursachte und der weder zum Zeitpunkt des Unfalls noch danach mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gelebt hatte. Eine zuvor getroffene Vereinbarung zwischen dem Vater als Schädiger und dem Versicherer über die teilweise Rückzahlung der an den Sohn erbrachten Versicherungsleistung in Raten sowie die Erbringung der Hälfte der Raten vor dem Erbfall steht dem nicht entgegen.