LG Koblenz - Urteil vom 07.05.1991
6 S 398/90
Normen:
AHB § 1; BBR PHV;
Fundstellen:
r+s 1994, 256

LG Koblenz - Urteil vom 07.05.1991 (6 S 398/90) - DRsp Nr. 1995/3837

LG Koblenz, Urteil vom 07.05.1991 - Aktenzeichen 6 S 398/90

DRsp Nr. 1995/3837

Steckt ein 15jähriger, der eine Musikcassette aus dem Pkw des Nachbarn holen soll, den Schlüssel ins Zündschloß, um einen Probelauf der Cassette zu ermöglichen, läßt er dabei versehentlich den Motor an und setzt sich der Wagen wegen eines eingelegten Ganges in Bewegung, so besteht für den entstehenden Schaden am Pkw für den Jugendlichen kein Anspruch auf Versicherungsschutz als in der Privathaftpflichtversicherung seines Vaters Mitversicherter. Es liegt Gebrauch eines Kfz vor, der nicht unter das vers. Risiko der Privathaftpflichtversicherung fällt.

Normenkette:

AHB § 1; BBR PHV;
Fundstellen
r+s 1994, 256