LG Köln vom 24.08.1998
24 O 310/96
Normen:
AKB § 7 ; VVG § 6 ;
Fundstellen:
SP 1998, 471
VersR 1999, 1360

LG Köln - 24.08.1998 (24 O 310/96) - DRsp Nr. 1999/1891

LG Köln, vom 24.08.1998 - Aktenzeichen 24 O 310/96

DRsp Nr. 1999/1891

Veräußert der Versicherungsnehmer ohne Rücksicht auf das Schadenfeststellungsinteresse des Versicherers sein Fahrzeug in vorwerfbarer Weise, besteht wegen Obliegenheitsverletzung kein Anspruch auf Versicherungsschutz. Derjenige, der Beweismittel vernichtet oder unerreichbar macht, hat die Nachteile dafür zu tragen. Er kann sich nicht auf die Schadenfeststellung durch einen von ihm beauftragten Sachverständigen berufen.

Normenkette:

AKB § 7 ; VVG § 6 ;
Fundstellen
SP 1998, 471
VersR 1999, 1360