LG Köln - Urteil vom 19.11.1998 (21 S 104/98) - DRsp Nr. 1999/10104
LG Köln, Urteil vom 19.11.1998 - Aktenzeichen 21 S 104/98
DRsp Nr. 1999/10104
Der Geschädigte darf, ohne seine Verpflichtung zur Schadensminderung zu verletzen, das beschädigte Fahrzeug zu dem Preis veräußern, den ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen Markt ermittelt hat; auf einen Absatz zu höheren Preisen auf einem dem Geschädigten nicht zugänglichen Sondermarkt muß sich der Geschädigte nicht verweisen lassen.