LG Köln - Urteil vom 25.01.2022
14 O 305/20

LG Köln - Urteil vom 25.01.2022 (14 O 305/20) - DRsp Nr. 2022/9380

LG Köln, Urteil vom 25.01.2022 - Aktenzeichen 14 O 305/20

DRsp Nr. 2022/9380

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.169,78 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.08.2019 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 33% und die Klägerin zu 67%.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrags leistet.

Tatbestand

Die Parteien streiten um Ansprüche nach einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Bagger in einer Baustelle in Leverkusen am 25. Juli 2019 gegen 6:45 Uhr.

Die Klägerin ist - was der Beklagte bestreitet - die Vollkaskoversicherung des Fahrzeugs Skoda Citigo, Kz. ##-## 000, das zum Unfallzeitpunkt von Herrn I geführt worden ist. Der Beklagte war der Führer eines Radladers bzw. Baggers, der sich im Bereich der Baustelle bewegte und der nicht schneller als 20 km/h fahren kann.