LG Mühlhausen - Urteil vom 23.07.1998 (1 S 116/98) - DRsp Nr. 1999/10118
LG Mühlhausen, Urteil vom 23.07.1998 - Aktenzeichen 1 S 116/98
DRsp Nr. 1999/10118
Der Integritätszuschlag steht dem Geschädigten immer dann zu, wenn die Instandsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist, wobei es nicht darauf ankommt, ob das Fahrzeug privat oder gewerblich genutzt wird.