LG München I - Beschluß vom 29.10.1998 (24 Qs 89/98) - DRsp Nr. 1999/7132
LG München I, Beschluß vom 29.10.1998 - Aktenzeichen 24 Qs 89/98
DRsp Nr. 1999/7132
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann nicht allein auf Angaben gestützt werden, die der Beschuldigte bei einer informatorischen Befragung vor Ort gemacht hat, bei der er zuvor nicht über seine Rechte belehrt worden ist.