LG München I - Urteil vom 04.06.1998 (3 O 23707/97) - DRsp Nr. 1999/5671
LG München I, Urteil vom 04.06.1998 - Aktenzeichen 3 O 23707/97
DRsp Nr. 1999/5671
Die Gefahren für den Straßenverkehr, die von einem Transporter ausgehen, der unter Verstoß gegen Vorschriften des (österr) Tiertransportgesetzes geführt wird, sind von untergeordneter Bedeutung. Verkehrspolitische Regelungen, die z.B. auf eine Verminderung des Straßenverkehrs zielen, sind keine verkehrsrechtlichen Regelungen. Verfahren wegen Verletzung solcher Vorschriften unterfallen nicht dem Verkehrsrechtsschutz.