LG Oldenburg - Urteil vom 18.02.1988
4 O 3436/86
Normen:
BGB § 843 ;

LG Oldenburg - Urteil vom 18.02.1988 (4 O 3436/86) - DRsp Nr. 1994/15195

LG Oldenburg, Urteil vom 18.02.1988 - Aktenzeichen 4 O 3436/86

DRsp Nr. 1994/15195

1. Während einer achtwöchigen stationären Behandlung sind 13 Besuche der Ehefrau angemessen. 2. Bei der Hauspflege ist die zusätzliche Mühewaltung der Ehefrau angemessen auszugleichen. 3. Ersparte Verpflegungsaufwendungen während des Krankenhausaufenthaltes sind abzusetzen. 4. Ob zu den Kosten der Heilbehandlung auch die einer zukünftigen privatärztlichen Behandlung und einer besonderen Pflegeklasse, die über die Leistungen der RVO-Versicherungen hinausgehen, rechnen, kann von Umständen abhängen, die gegenwärtig nicht beurteilbar sind.

Normenkette:

BGB § 843 ;