LG Osnabrück vom 13.11.1998
12 S 456/98
Normen:
BGB § 249 ;
Fundstellen:
SP 1999, 199

LG Osnabrück - 13.11.1998 (12 S 456/98) - DRsp Nr. 1999/10130

LG Osnabrück, vom 13.11.1998 - Aktenzeichen 12 S 456/98

DRsp Nr. 1999/10130

1. Bei der Ermittlung der erforderlichen Reparaturkosten findet ein möglicher Vorteilsausgleich wegen Wertverbesserung keine Berücksichtigung bei der Vergleichsbetrachtung. 2. Bei unfallbedingtem Ausfall eines mehr als 10 Jahre alten Fahrzeuges kommt ein geringerer Tagessatz für die Nutzungsausfallentschädigung in Betracht.

Normenkette:

BGB § 249 ;
Fundstellen
SP 1999, 199