LG Paderborn - Urteil vom 01.02.1989 (4 O 316/88) - DRsp Nr. 1994/15236
LG Paderborn, Urteil vom 01.02.1989 - Aktenzeichen 4 O 316/88
DRsp Nr. 1994/15236
1. Der Beweis, daß ein gestellter Unfall mit einer einvernehmlichen Beschädigung des Fahrzeugs des Klägers vorliegt, kann durch Indizien geführt werden. Der Indizienbeweis ist ein Vollbeweis, er begründet die volle Überzeugung des Gerichts. 2. Wesentliches Indiz für einen gestellten Unfall ist der Nachweis einer Mehrfachberührung der unfallbeteiligten Fahrzeuge, wenn der Kläger im Gegensatz dazu einen einmaligen Zusammenstoß schildert.