LG Paderborn - Urteil vom 01.12.1998 (2 O 389/98) - DRsp Nr. 1999/10131
LG Paderborn, Urteil vom 01.12.1998 - Aktenzeichen 2 O 389/98
DRsp Nr. 1999/10131
Auch bei abstrakter Abrechnung ohne Nachweis der tatsächlichen Reparatur ist ein Anspruch auf Verbringungskosten begründet, wenn die örtlichen Vertragswerkstätten nicht über eine Lackiererei verfügen.