LG Saarbrücken - 25.03.1988 (15 O 1275/88) - DRsp Nr. 1994/15265
LG Saarbrücken, vom 25.03.1988 - Aktenzeichen 15 O 1275/88
DRsp Nr. 1994/15265
Liegen die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Durchführung einer Rallye-Veranstaltung auf einem im Privateigentum stehenden öffentlichen Feldweg, dessen Straßenbaulast die Gemeinde hat, vor, ist weder die Zustimmung des Eigentümers des Feldweges erforderlich noch kann er die Veranstaltung verbieten.