1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts St. Ingbert vom 24. Januar 2013 -
a) an den Kläger 291,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 8. März 2012 zu zahlen,
b) den Kläger von Sachverständigenkosten der ... Kfz-Sachverständigen GmbH gemäß dortiger Rechnung vom 14. Februar 2012 in anteiliger Höhe von 107,04 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 8. März 2012 freizustellen,
c) den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seiner Prozessbevollmächtigten in Höhe von 77,35 € freizustellen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz tragen der Kläger zu 80 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 20 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 60 % und die Beklagten gesamtschuldnerisch zu 40 %.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Mit der vorliegenden Klage macht der Kläger Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, der sich am 18. Januar 2010 in ... ereignete.
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