LG Stade - Urteil vom 25.03.1985 (6 O 732/85) - DRsp Nr. 1994/15286
LG Stade, Urteil vom 25.03.1985 - Aktenzeichen 6 O 732/85
DRsp Nr. 1994/15286
1. Dem Anwalt eines Unfallgeschädigten entsteht eine Besprechungsgebühr, wenn er mit dem Mietwagenunternehmer mit dem Ziel der Senkung der Mietwagenkosten telefoniert. 2. Die Besprechungsgebühr berechnet sich nach dem Gegenstandswert zur Zeit des Telefongesprächs.