LG Trier - Urteil vom 21.03.1991
3 S 352/90
Normen:
BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen:
r+s 1991, 376

LG Trier - Urteil vom 21.03.1991 (3 S 352/90) - DRsp Nr. 1994/15318

LG Trier, Urteil vom 21.03.1991 - Aktenzeichen 3 S 352/90

DRsp Nr. 1994/15318

Der Ersatz für den vorübergehenden Verlust des Gebrauchs eines Pkw auf die materielle Grundlage der Lebenshaltung setzt voraus, daß der Verlust fühlbar und signifikante Auswirkungen hat. Derartige Auswirkungen liegen nicht vor, wenn der Pkw lediglich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird und diese Fahrten ohne weiteres - wie tatsächlich geschehen - mit der Bahn durchgeführt werden können. In diesem Fall beschränkt sich der Anspruch auf die Kosten der Bahnfahrt.

Normenkette:

BGB §§ 249, 254 ;
Fundstellen
r+s 1991, 376