LG Weiden - Urteil vom 15.07.1993 (1 O 474/93) - DRsp Nr. 1995/9669
LG Weiden, Urteil vom 15.07.1993 - Aktenzeichen 1 O 474/93
DRsp Nr. 1995/9669
Fährt ein angetrunkener (1,76 %o) Versicherungsnehmer nachts mit einem 1,65 m breiten Pkw gegen einen entgegenkommenden Panzer, so wird der gegen ihn sprechende Anscheinsbeweis einer unfallursächlichen alkoholbedingten Bewußtseinsstörung nicht dadurch widerlegt, daß der Panzer die Mitte der 6,50 m breiten Fahrbahn um ca. 60 cm überschritten hat.