OLG Koblenz - Beschluß vom 21.03.1991
10 U 201/91
Normen:
AUB § 3;
Fundstellen:
VersR 1992, 436

OLG Koblenz - Beschluß vom 21.03.1991 (10 U 201/91) - DRsp Nr. 1994/11718

OLG Koblenz, Beschluß vom 21.03.1991 - Aktenzeichen 10 U 201/91

DRsp Nr. 1994/11718

Behauptet ein absolut fahruntüchtiger VN (1,45 o/oo), für seinen Motorradunfall sei seine trunkenheitsbedingte Bewußtseinsstörung nicht (mit-)ursächlich gewesen, sondern allein das Verhalten einer plötzlich die Straße überquerenden Katze, so ist der für die Kausalität der Bewußtseinsstörung sprechende Beweis des ersten Anscheins nur erschüttert, wenn der VN ein solches Verhalten des Tieres beweisen kann und sich daraus die naheliegende Möglichkeit ergibt, daß auch ein Nüchterner bei Anwendung üblicher Aufmerksamkeit und Sorgfalt die Gefahrenlage nicht gemeistert hätte (vgl. BGH VersR 55, 732; 57, 509; OLG Celle VersR 1983, 1131).

Normenkette:

AUB § 3;
Fundstellen
VersR 1992, 436