Liegt ein rechtfertigender Notstand vor?

Checkliste: Liegt ein rechtfertigender Notstand vor?

 

 

ja

nein

Ist Gefahr (= nach Falllage besteht die Möglichkeit naheliegenden Schadenseintritts) gegeben?
Ist die Gefahr gegenwärtig (= unmittelbar drohender Eintritt)?
Ist Gefährdung eines Rechtsguts gegeben (= ein durch die Rechtsordnung geschütztes Interesse)?
Gibt es keine andere Abwehrmöglichkeit (überwiegt Rechtsgut, zu dessen Gunsten Notstand ausgeübt wird, wesentlich)?
Bei nicht wesentlichem Unterschied: Ist der Grad der Gefährdung so unterschiedlich, dass Notstandshandlung geboten ist?
Haben Sie die Rechte des Betroffenen und die Rechte des durch die Gefahrabwehr verletzten Rechtsguts abgewogen?
-      Ausmaß des drohenden Schadens auf beiden Seiten.

 

 

-      Gleichartigkeit der Rechtsgüter hindert Notstandshandlung nicht.

 

 

-      Bei ungleichen Rechtsgütern hat regelmäßig der Schutz individueller Rechtsgüter vor denen der Allgemeinheit Vorrang (KK OWiG-Rengier § 16 Anm. 29 ff; Göhler, OWiG § 16 Anm. 7b).

 

 

Erfolgte die Handlung zur Gefahrenabwehr (Rettungswille)?
War die Handlung erforderlich, geeignet und notwendig zur Verteidigung?
Ist die Notstandshandlung angemessen (= Kein milderes Mittel möglich)?
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