Checkliste: Liegt ein rechtfertigender Notstand vor? |
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ja |
nein |
Ist Gefahr (= nach Falllage besteht die Möglichkeit naheliegenden Schadenseintritts) gegeben? |
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Ist die Gefahr gegenwärtig (= unmittelbar drohender Eintritt)? |
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Ist Gefährdung eines Rechtsguts gegeben (= ein durch die Rechtsordnung geschütztes Interesse)? |
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Gibt es keine andere Abwehrmöglichkeit (überwiegt Rechtsgut, zu dessen Gunsten Notstand ausgeübt wird, wesentlich)? |
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Bei nicht wesentlichem Unterschied: Ist der Grad der Gefährdung so unterschiedlich, dass Notstandshandlung geboten ist? |
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Haben Sie die Rechte des Betroffenen und die Rechte des durch die Gefahrabwehr verletzten Rechtsguts abgewogen? |
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- Ausmaß des drohenden Schadens auf beiden Seiten. |
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- Gleichartigkeit der Rechtsgüter hindert Notstandshandlung nicht. |
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- Bei ungleichen Rechtsgütern hat regelmäßig der Schutz individueller Rechtsgüter vor denen der Allgemeinheit Vorrang (KK OWiG-Rengier § 16 Anm. 29 ff; Göhler, OWiG § 16 Anm. 7b). |
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Erfolgte die Handlung zur Gefahrenabwehr (Rettungswille)? |
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War die Handlung erforderlich, geeignet und notwendig zur Verteidigung? |
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Ist die Notstandshandlung angemessen (= Kein milderes Mittel möglich)? |
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