Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf - Fragen zu Eigenschaftszusicherung, arglistigem Verschweigen eines Fehlers und Gewährleistungsausschluss; Vertragsklausel incl. TÜV
OLG Hamm, Urteil vom 23.11.1998 - Aktenzeichen 32 U 65/98
DRsp Nr. 2004/1417
Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf - Fragen zu Eigenschaftszusicherung, arglistigem Verschweigen eines Fehlers und Gewährleistungsausschluss; Vertragsklausel "incl. TÜV"
Die in einem Gebrauchtwagen-Kaufvertrag enthaltene Klausel "incl. TÜV" ist im Sinne von § 459 Abs. 2BGB als Zusicherung eines Fahrzeugzustands zu werten, der den für die Hauptuntersuchung geltenden Anforderungen (hier: erforderlicher Zustand der Reifen eines Wohnanhängers) entspricht.