OLG Saarbrücken - Urteil vom 17.03.1998
4 U 524/97-145
Normen:
BGB § 459 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(130)479e
MDR 1998, 1028
OLGReport-Saarbrücken 1998, 258
VersR 1999, 981 (LS)

Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf - Fragen zu Eigenschaftszusicherung, arglistigem Verschweigen eines Fehlers und Gewährleistungsausschluss; Erklärung über technisch einwandfreien Fahrzeugzustand

OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.03.1998 - Aktenzeichen 4 U 524/97-145

DRsp Nr. 2004/1511

Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf - Fragen zu Eigenschaftszusicherung, arglistigem Verschweigen eines Fehlers und Gewährleistungsausschluss; Erklärung über technisch einwandfreien Fahrzeugzustand

Eine Eigenschaftszusicherung (§ 459 Abs. 2 BGB) im Gebrauchtwagenhandel kann auch in der - auf entsprechende Frage gegebenen - Erklärung zu sehen sein, das Fahrzeug befinde sich in einem technisch einwandfreien Zustand bzw. werde technisch einwandfrei ausgeliefert, zumal bei gleichzeitigem Hinweis des Verkäufers darauf, er sei keine "Hinterhoffirma" und habe "einen Ruf zu verlieren".

Normenkette:

BGB § 459 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp I(130)479e
MDR 1998, 1028
OLGReport-Saarbrücken 1998, 258
VersR 1999, 981 (LS)