Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf - Fragen zu Eigenschaftszusicherung, arglistigem Verschweigen eines Fehlers und Gewährleistungsausschluss; Erklärung über technisch einwandfreien Fahrzeugzustand
OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.03.1998 - Aktenzeichen 4 U 524/97-145
DRsp Nr. 2004/1511
Mängelhaftung beim Gebrauchtwagenkauf - Fragen zu Eigenschaftszusicherung, arglistigem Verschweigen eines Fehlers und Gewährleistungsausschluss; Erklärung über technisch einwandfreien Fahrzeugzustand
Eine Eigenschaftszusicherung (§ 459 Abs. 2BGB) im Gebrauchtwagenhandel kann auch in der - auf entsprechende Frage gegebenen - Erklärung zu sehen sein, das Fahrzeug befinde sich in einem technisch einwandfreien Zustand bzw. werde technisch einwandfrei ausgeliefert, zumal bei gleichzeitigem Hinweis des Verkäufers darauf, er sei keine "Hinterhoffirma" und habe "einen Ruf zu verlieren".