LG Köln - Urteil vom 15.03.2000
14 O 365/99
Normen:
BGB § 459 Abs. 1, Abs. 2 § 463 ;
Fundstellen:
DRsp I(130)491a-c
DAR 2000, 270

Mängelhaftung des Gebrauchtwagenverkäufers

LG Köln, Urteil vom 15.03.2000 - Aktenzeichen 14 O 365/99

DRsp Nr. 2003/16747

Mängelhaftung des Gebrauchtwagenverkäufers

Gesichtspunkte bei der Mängelhaftung des Gebrauchtwagenverkäufers: 1. keine Fehler-Eigenschaft gewöhnlicher Alterungs-, Abnutzungs- und Verschleißerscheinungen; 2. Gewährleistungsausschluss für erkennbare Mängel durch den Vertragspassus "gekauft wie besehen und Probe gefahren ohne Gewährleistungsansprüche und Garantien ..."; 3. mögliches Nebeneinander von Gewährleistungsausschluss und Eigenschaftszusicherung.

Normenkette:

BGB § 459 Abs. 1, Abs. 2 § 463 ;
Fundstellen
DRsp I(130)491a-c
DAR 2000, 270