Mangel-Eigenschaft und wiederholte Mängelrüge im Falle von Fehlzündungen
OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.06.1998 - Aktenzeichen 4 U 643/98 - 12
DRsp Nr. 2004/1513
Mangel-Eigenschaft und wiederholte Mängelrüge im Falle von Fehlzündungen
1. Knallgeräusche und Fehlzündungen beim Betrieb eines gekauften Neuwagens sind als Mangel im Sinne der §§ 459 ff. BGB zu werten.2. Nach mehrfacher Rüge eines Neuwagen-Mangels, die zu keiner verlässlichen und nachhaltigen Fehlerbeseitigung geführt hat, ist eine nochmalige auf Nachbesserung gerichtete Mängelrüge nicht zumutbar, und zwar auch nicht bei Zugrundelegung der einschlägigen Geschäftsbedingungen.