OLG Saarbrücken - Urteil vom 29.06.1998
4 U 643/98 - 12
Normen:
BGB §§ 459 ff. ;
Fundstellen:
DRsp I(130)476d-e
ZfS 1999, 518

Mangel-Eigenschaft und wiederholte Mängelrüge im Falle von Fehlzündungen

OLG Saarbrücken, Urteil vom 29.06.1998 - Aktenzeichen 4 U 643/98 - 12

DRsp Nr. 2004/1513

Mangel-Eigenschaft und wiederholte Mängelrüge im Falle von Fehlzündungen

1. Knallgeräusche und Fehlzündungen beim Betrieb eines gekauften Neuwagens sind als Mangel im Sinne der §§ 459 ff. BGB zu werten. 2. Nach mehrfacher Rüge eines Neuwagen-Mangels, die zu keiner verlässlichen und nachhaltigen Fehlerbeseitigung geführt hat, ist eine nochmalige auf Nachbesserung gerichtete Mängelrüge nicht zumutbar, und zwar auch nicht bei Zugrundelegung der einschlägigen Geschäftsbedingungen.

Normenkette:

BGB §§ 459 ff. ;
Fundstellen
DRsp I(130)476d-e
ZfS 1999, 518