BGH - Urteil vom 25.02.2004
4 StR 394/03
Normen:
StGB § 316a Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Mühlhausen,

Mehrfacher Angriff auf Mitfahrer; Vollendung von § 316 a StGB bei erst später vollendetem Raub

BGH, Urteil vom 25.02.2004 - Aktenzeichen 4 StR 394/03

DRsp Nr. 2004/5171

Mehrfacher Angriff auf Mitfahrer; Vollendung von § 316 a StGB bei erst später vollendetem Raub

1. Ein Angriff auf einen Mitfahrer liegt auch dann vor, wenn dieser schon früher - außerhalb des Fahrzeugs - angegriffen worden war, im Fahrzeug jedoch erneut angegriffen wird.2. Für die Tatbestandsvollendung ist es bei § 316 a Abs. 1 StGB unerheblich, dass das Raubdelikt erst später vollendet werden sollte; es genügt vielmehr, dass der Täter im Zeitpunkt des Angriffs den Entschluss zu einer in ihren wesentlichen Zügen bestimmten Tat, die die Merkmale einer Raubtat erfüllt, gefasst hatte.

Normenkette:

StGB § 316a Abs. 1 ;

Gründe: